Betriebsrat Gründung
Wie verläuft die Gründung Betriebsrat?
Derzeit steht die Betriebsratswahl 2010 kurz bevor. Da kommen auch vielen Arbeitnehmern in Unternehmen ohne Betriebsrat Gedanken an die Gründung Betriebsrat. Dass diese aber nach ganz bestimmten Vorschriften ablaufen muss, um wirksam zu werden, das wissen die wenigsten. Besteht noch kein Betriebsrat, so muss nicht auf die Betriebsratswahlen im kommenden Jahr gewartet werden, sondern eine solche Wahl kann bereits zu jedem anderen Zeitpunkt stattfinden. Hierbei darf der Arbeitgeber die Gründung Betriebsrat nicht unterbinden oder behindern. Ebenfalls ist er verpflichtet, die Betriebsratswahl bzw. deren Kosten zu tragen.
Für die Gründung Betriebsrat muss ein Unternehmen mindestens fünf wahlberechtige Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei müssen drei Kandidaten zur Wahl stehen, die das passive Wahlrecht erhalten, also gewählt werden können. Weiterhin kann eine Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstand Betriebsratswahlen von drei wahlberechtigten Arbeitnehmern einberufen werden. Ist der Wahlvorstand gewählt und wurden Kandidaten für die Betriebsrat Wahl benannt, kann die Wahl bereits eine Woche nach der Betriebsversammlung erfolgen.
Wichtig ist, dass die Wahl unmittelbar und geheim erfolgt. Kommt die Belegschaft nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, kann auf Antrag das Arbeitsgericht einen Betriebsrat bestimmen. Ebenfalls steht dieses Recht einer im Unternehmen vertretenen Gewerkschaft zu. Die oben genannten Abläufe bei der Gründung Betriebsrat gelten jedoch nur für kleine Unternehmen mit fünf bis 50 wahlberechtigten Mitarbeitern. Hierbei ist auch die Rede vom vereinfachten Wahlverfahren bei der Betriebsratswahl. Größere Unternehmen dagegen müssen mit aufwändigeren Formvorschriften rechnen. Listen, die die wahlberechtigten Mitarbeiter und die zur Wahl stehenden Kandidaten ausweisen, ausführliche Anweisungen zum Ablauf der Wahl und ähnliche Schriftstücke müssen bereits sechs Wochen vor den Betriebsrat Wahlen öffentlich für jeden Mitarbeiter einsehbar sein.